Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) - Stand 10.06.2024

1) Geltungsbereich / Vertragsschluss
1.1
Folgende allgemeine Geschäftsbedingungen (AGBs) sind Bestandteil aller Verträge mit der Fish Blowing Bubbles  GmbH. Diese AGBs gelten bei Auftragserteilung durch den Auftraggeber als stillschweigend anerkannt. Entgegenstehende AGBs oder abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nur  anerkannt, wenn die Fish Blowing Bubbles  GmbH ihrer Geltung schriftlich zugestimmt hat.

1.2 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber.

1.3 Sofern nicht eine bestimmte Bindungsdauer zugesichert wird, sind unsere Angebote freibleibend und unverbindlich.

1.4 Verträge bedürfen unserer schriftlichen Bestätigung, damit sie Gültigkeit erlangen. Aufträge gelten jedoch auch ohne unsere schriftliche Bestätigung als angenommen, wenn wir die in Auftrag gegebene Leistung erbringen.

1.5 Nach der Erstellung eines Angebots gilt die Übersendung von Daten durch den Auftraggeber (3D z.B. CAD-Daten, Max- oder Maya-Files etc.; 2D z.B. Bauzeichnungen etc) oder Materialproben sowie Materialscans oder Fotos zum Projekt als Auftragserteilung, soweit dieser nicht ausdrücklich Entgegenstehendes erklärt.

1.6 Weitere Vereinbarungen, insbesondere mündliche Nebenabsprachen und nachträgliche Vertragsänderungen, bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt auch für einen Verzicht auf das Schriftformerfordernis selbst.

2) Zusammenarbeit
2.1
Die Vertragsparteien benennen beiderseits Ansprechpartner und auch deren Stellvertreter, welche die Durchführung des Vertragsverhältnisses für die sie benennende Vertragspartei verantwortlich und sachverständig leiten. Die Parteien haben Veränderungen in den benannten Personen jeweils unverzüglich mitzuteilen. Neben den gesetzlichen Vertretern gelten  bis zum Eingang  einer solchen Mitteilung  nur die zuvor benannten Ansprechpartner und/oder deren Stellvertreter als berechtigt, im Rahmen ihrer bisherigen Vertretungsbefugnis Erklärungen abzugeben und entgegenzunehmen.

2.2 Die Vertragspartner informieren sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung, um bei Bedarf lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

2.3 Die Vertragspartner informieren sich in regelmäßigen Abständen über Fortschritte und Schwierigkeiten bei der Vertragsdurchführung, um bei Bedarf lenkend in die Durchführung des Vertrages eingreifen zu können.

3) Mitwirkungspflicht des Auftraggebers
3.1 Der Auftraggeber unterstützt die Fish Blowing Bubbles GmbH bei den vertraglich geregelten Leistungen. Er stellt insbesondere sämtliche Informationen, Daten, Hard- oder Software, zeitnah zur Verfügung, soweit die Mitwirkungspflicht dies von ihm erfordert.

3.2 Zur Durchführung des Vertragsverhältnisses stellt der Auftraggeber die erforderliche Zahl eigener Mitarbeiter zur Verfügung, die über die notwendigen Fachkenntnisse verfügen.

3.3 Daten zu beschaffen, hat der Auftraggeber diese der Fish Blowing Bubbles  GmbH umgehend in einem gängigen, unmittelbar verwendbaren und möglichst digitalen Format zur Verfügung zu stellen.

3.4 Mitwirkungshandlungen nimmt der Auftraggeber auf seine Kosten vor.

3.5 Der Auftraggeber trägt die volle Verantwortung und Haftung für Inhalte der von ihm der Fish Blowing Bubbles GmbH zurVerfügung gestellten Materialien und Daten sowie deren Richtigkeit. Dies gilt insbesondere für Inhalte, die gegen Wettbewerbs- und Urheberrechte sowie die guten Sitten verstoßen oder hierzu geeignet sind. Der Auftraggeber stellt sicher, dass die Fish Blowing Bubbles GmbH die zur Nutzung dieser Materialien und Daten erforderlichen Rechte erhält.

Der Auftraggeber erklärt durch die Auftragserteilung, dass er über sämtliche Rechte betreffend die Auftragserteilung und Verwertung der Leistung verfügt. Die Fish Blowing Bubbles GmbH ist von einer Überprüfung dieser Rechte befreit, der Auftraggeber haftet für den Bestand dieser Rechte. Hiervon sind sämtliche die Herstellung, Bearbeitung und Vervielfältigung sowie Vorführung von Bild- und Tonaufnahmen für wie immer geartete Zwecke erforderlichen Rechte enthalten. Desweiteren enthalten sind die Urheber- und Nutzungsrechte, soweit sie den Auftrag betreffen. Der Auftraggeber haftet auch für alle Ansprüche, die Dritte aufgrund der Ausführung des Auftrages an uns stellen und verpflichtet sich zudem, uns diesbezüglich schad- und klaglos zu halten. Dies gilt auch für die von Verwertungsgesellschaften wahrgenommenen Rechte. Im Rahmen der gesetzlichen und/oder vertraglichen Vorschriften sind wir berechtigt, den Verwertungsgesellschaften Meldungen zu machen, wenn sie von diesen gefordert werden. Der Auftraggeber stellt uns von etwaigen Ansprüchen der Verwertungsgesellschaften ausdrücklich frei.

4) Beteiligung Dritter:
Für Dritte, die aufVeranlassung oder unter Duldung des Auftraggebers für ihn im Tätigkeitsbereichder Fish Blowing Bubbles GmbH tätig werden, hat der Auftraggeber, wie für Erfüllungsgehilfen, einzustehen. Die Fish Blowing Bubbles GmbH hat es gegenüber dem Auftraggeber nicht zu vertreten, wenn die Fish Blowing Bubbles GmbH aufgrund des Verhaltens einer der vorbezeichneten Dritten ihrer Verpflichtunggegenüber dem Auftraggeber ganz oder teilweise oder nicht rechtzeitignachkommen kann.

5) Termine:
5.1) Termine zur Leistungserbringung dürfen seitens der Fish Blowing Bubbles GmbH nur durch die gesetzlichen Vertreter, den genannten Ansprechpartner oder, bei dessen Nichtverfügbarkeit, durch seinen Stellvertreter zugesagt werden.

5.2) Feste Liefertermine und -fristen sind nur dann gültig, wenn sie schriftlich bestätigt und ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

5.3) Die Einhaltung der Fristen und Termine setzt die Möglichkeit zur Leistungserbringung, sowie die ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der dem Auftraggeber zukommenden Verpflichtungen, voraus. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt (z. B. Streik, Aussperrung, allgemeine Störung behördliche Anordnung, der Telekommunikation usw.) und Umständen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers (z.B. nicht rechtzeitige Einbringung von Mitwirkungsleistungen, Verzögerung durch dem Auftraggeber zuzurechnende Dritte etc.) hat die Fish Blowing Bubbles GmbH nicht zu vertreten und berechtigen die Fish Blowing Bubbles GmbH das Erbringen der betroffenen Leistungen um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit, hinauszuschieben. Die Fish Blowing Bubbles GmbH verpflichtet sich, dem Auftraggeber Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt anzeigen.

6) Leistungsänderung
6.1)
Will der Auftraggeber den vertraglich bestimmten Umfang der von der Fish Blowing Bubbles GmbH zu erbringenden Leistung verändern, wird er diesen Änderungswunsch schriftlich gegenüber der Fish Blowing Bubbles GmbH äußern. Das weitere Vorgehen richtet sich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Bei Änderungswünschen, die schnell geprüft und innerhalb von 8 Arbeitsstunden umgesetzt werden können, kann die Fish Blowing Bubbles GmbH von dem Verfahren nach Ziffer 6.2. bis 6.5. absehen.

6.2) Die Fish Blowing Bubbles GmbH prüft, welche Auswirkung die gewünschte Änderung, insbesondere hinsichtlich Vergütung, Mehraufwand und Terminen, haben wird. Erkennt die Fish Blowing Bubbles GmbH, dass zu erbringende Leistungen aufgrund der Prüfung nicht oder nur verzögert ausgeführt werden können, so teilt sie dies dem Auftraggeber mit und weist ihn zudem darauf hin, dass der Änderungswunsch nur geprüft werden kann, wenn die betroffenen Leistungen um zunächst unbestimmte Zeit verschoben werden. Erklärt der Auftraggeber sein Einverständnis mit dieser Verschiebung, führt die Fish Blowing Bubbles  GmbH die Prüfung des Änderungswunsches durch. Der Auftraggeber ist berechtigt, seinen Änderungswunsch jederzeit zurückzuziehen. Das eingeleitete Änderungsverfahren wird dadurch beendet.

6.3) Nach Prüfung des Änderungswunsches wird die Fish Blowing Bubbles  GmbH dem Auftraggeber dessen Auswirkungen  auf die getroffene Vereinbarung darlegen. Die Darlegung enthält entweder einen detaillierten Vorschlag für die Umsetzung des Änderungswunsches oder Angaben, wenn der Änderungswunsch nicht umsetzbar ist. Die Vertragsparteien werden sich über den Inhalt eines Vorschlages für die Umsetzung des Änderungswunsches umgehend abstimmen und das Ergebnis dem Text der Vereinbarung, auf den sich die Änderung bezieht, als Nachtrag hinzufügen.

6.4) Kommt eine Einigung nicht zustande oder endet das Änderungsverfahren aus einem anderen Grund, so bleibtes beim ursprünglichen Leistungsumfang. Gleiches gilt auch für den Fall, dass der Auftraggeber mit einem Aufschub der Leistung zur weiteren Durchführung der Prüfungnach 6.2. nicht einverstanden ist.

6.5) Termine, die vom Änderungsverfahren betroffen sind, werden unter Berücksichtigung der Dauer der Prüfung, der Dauer der Abstimmung über den Änderungsvorschlag und ggf. der Dauer der auszuführenden Änderungswünsche, zuzüglich einer entsprechenden Anlauffrist (soweit erforderlich), verschoben. Die Fish Blowing Bubbles GmbH wird dem Auftraggeber die neuen Termine mitteilen.

6.6) Der Auftraggeber hat die durch das Änderungsverlangen entstehenden Aufwendungen zu tragen. Hierzu zählen insbesondere die Prüfung des Änderungswunsches, das Erstellen eines Änderungsvorschlages und eventuell anfallende Zeiten des Stillstandes. Die Aufwendungen werden für den Fall, dass zwischen den Parteien eine Vereinbarung über Tagessätze getroffen wurde, nach diesen bzw. den üblichen Vergütungen der Fish Blowing Bubbles GmbH berechnet.

6.7) Die Fish Blowing Bubbles GmbH ist berechtigt, die vertraglich zu erbringenden Leistungen zu ändern oder von ihnen abzu-weichen, wenn die Änderung oder Abweichung unter Berücksichtigung der Interessen der Fish Blowing Bubbles GmbH für den Auftraggeber zumutbar ist.

7) Vergütung
7.1)
Existiert zwischen den Parteien keine ausdrückliche Vereinbarung über die Vergütung der Fish Blowing Bubbles GmbH, deren Erbringung der Auftraggeber den Umständen nach nur gegen eine Vergütung erwarten durfte, so hat der Auftraggeber die für diese Leistung übliche Vergütung zu entrichten. Im Zweifel gelten die üblichen von der Fish Blowing Bubbles GmbH für ihre Leistungen veranschlagten Vergütungssätze.

7.2) Die Berechnung der zeitabhängigen Leistung erfolgt auf Basis unserer Arbeitsbelege. Der Auftraggeber erkennt die Zeit-aufzeichnungen der Fish Blowing Bubbles GmbH als für ihn verbindlich an. Bei der Abrechnung nach Tagessätzen umfasst ein Leistungstag an unseren Produktionsplätzen bis zu zehn Arbeitsstunden. Im administrativen Bereich umfasst ein Leistungstag acht Arbeitsstunden.

7.3) Für fest gebuchte Termine, die nicht in Anspruch genommen und auch nicht anderweitig belegt werden konnten, wird dem Auftraggeber die Auftragssumme berechnet, sofern er nicht spätestens 36 Stunden vor Terminbeginn storniert hatte.

7.4) Unsere Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden, gesetzlichen Umsatzsteuer, netto ab Auslieferung, exklusiv Verpackung, Fracht, Zoll und Versand-Versicherung. Reisekosten, Encodierungen sowie das Erstellen von Kopien und Materialkosten, die evtl. anfallen könnten, werden jeweils gesondert in Rechnung gestellt.

7.5) Rechnungen der Fish Blowing Bubbles GmbH sind 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig.

7.6) Ist der Auftraggeber Kaufmann oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts, ist die Einbehaltung von Zahlungen wegen irgendwelcher von der Fish Blowing Bubbles GmbH nicht anerkannten Gegenansprüche des Auftraggebers nicht möglich, ebenso wenig die Aufrechnung mit solchen.

7.7) Bei länger andauernden Projekten ist die Fish Blowing Bubbles GmbH berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen einzufordern.

7.8) Einwendungen gegen Entgeltabrechnungen der Fish Blowing Bubbles GmbH sind sofort nach Rechnungserhalt, spätestens jedoch zwei Wochen nach Abrechnungs- oder Rechnungsdatum zu erheben, ohne dass hierdurch die Fälligkeit berührt wird. Das Versäumnis rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung.

8) Rechte /Eigentumsvorbehalt
8.1)
Die Fish Blowing Bubbles GmbH gewährt dem Auftraggeber an den erbrachten, finalen Bilddaten das einfache, räumliche und zeitlich nicht beschränkte Recht, diese Leistungen vertragsgemäß zu nutzen. Es gilt § 69 d und e UrhG, wenn Software Gegenstand der Leistungen ist.

8.2) Die Herstellung und Aufarbeitung der der Fish Blowing Bubbles GmbH zur Verfügung gestellten oder von ihr erarbeiteten Prozessdaten stellen ihr spezielles Know-how dar. Alle Rechte an den gesamten Prozessdaten (nichtfinale Leistungen) verbleiben bei der Fish Blowing Bubbles GmbH.

8.3) Tonrechte sind Sache des Auftraggebers, sie werden von der Fish Blowing Bubbles GmbH in der Regel nicht zur Verfügung gestellt. Abweichungen hiervon sind schriftlich zu vereinbaren und gesondert zu vergüten.

8.4) Der Einsatz der erbrachten Leistungen ist dem Auftraggeber bis zur vollständigen Bezahlung nur widerruflich gestattet. Die Fish Blowing Bubbles GmbH kann den Einsatz solcher Leistungen, mit deren Bezahlung sich der Auftraggeber in Verzug befindet, für die Dauer des Verzuges widerrufen.

8.5) Die von der Fish Blowing Bubbles GmbH gelieferten und/oder bearbeiteten Gegenstände bleiben bis zur vollen Bezahlung sämtlicher aus der Geschäftsverbindung entstandenen Forderungen gegen den Auftraggeber, einschließlich Zinsen und Nebenkosten, das Eigentum der Fish Blowing Bubbles GmbH. Eine Weiterveräußerung oder sonstige Verfügung durch den Auftraggeber ist während des Bestandes des Eigentumsvorbehaltes ohne die schriftliche Einwilligung der Fish BlowingBubbles GmbH unzulässig und unwirksam.

8.6) Die Fish Blowing Bubbles GmbH hat das Recht zur Zurückbehaltung von Gegenständen, die der Auftraggeber überlassen hat, die bei der Fish Blowing Bubbles GmbH lagern oder die für ihn hergestellt wurden. Dieses Recht besteht solange, bis sämtliche Forderungen aus der Geschäftsbeziehung mit dem Auftraggeber ausgeglichen sind.

9) Schutzrechtsverletzungen
9.1)
Die Fish Blowing Bubbles GmbH stellt den Auftraggeber auf eigene Kosten von allen Ansprüchen Dritter aus Schutzrechtverletzungen (Patente, Lizenzen und sonstige Schutzrechte) frei. Der Auftraggeber wird die Fish Blowing Bubbles GmbH unverzüglich über geltend gemachte Ansprüche Dritter informieren. Informiert der Auftraggeber die Fish Blowing Bubbles GmbH nicht unverzüglich über die geltend gemachten Ansprüche, erlischt der Freistellungsanspruch.

9.2) Die Fish Blowing Bubbles GmbH darf im Falle von Schutzrechtsverletzungen, unbeschadet etwaiger Schadenersatzansprüche des Auftraggebers, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten hinsichtlich der betroffenen Leistungen nach vorheriger Absprache mit dem Auftraggeber gewährleisten, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt oder für den Auftraggeber die erforderlichen Nutzungsrechte erwerben.

10) Gewährleistung / Untersuchungs-, Rügepflicht / Haftung
10.1) Soweit der Auftraggeber hierzu keine exakten, schriftlichen Anweisungen gegeben hat, können subjektiver Beurteilung unterliegende Merkmale bei künstlerischer Gestaltung, wie Farbe oder Töne, nicht Gegenstand von Mängelrügen sein. Für material- prozess- oder systembedingte Farb- bzw. Tonschwankungen gelten die handelsüblichen Toleranzen.

10.2) Die Fish Blowing Bubbles GmbH wird etwaige Mängel aus der Lieferung nach entsprechender Bekanntgabe durch den Auftraggeber beheben. Solange die Fish Blowing Bubbles GmbH ihrer Pflicht zur Nacherfüllung, insbesondere zur Behebung von Mängeln oder zur Lieferung einer mangelfreien Sache nachkommt, hat der Auftraggeber kein Recht, eine Herabsetzung der Vergütung zu verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag zu erklären.

10.3) Der Auftraggeber kann nach seiner Wahl Herabsetzung bzw. Minderung der Vergütung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten, wenn der Mangel nicht binnen angemessener Frist behoben werden kann oder die Nachbesserung bzw. die Ersatzlieferung aus sonstigen Gründen als fehlgeschlagen anzusehen ist. Eine Nachbesserung gilt erst dann als fehlgeschlagen, wenn der Fish Blowing Bubbles GmbH ausreichend Gelegenheit zur Nachbesserung oder zur Ersatzlieferung eingeräumt wurde, ohne das der erforderliche Erfolg erzielt wurde (wenn die Nachbesserung oder Ersatzlieferung unmöglich ist, oder wenn sie von der die Fish Blowing Bubbles GmbH verweigert oder unzumutbar verzögert wird, oder wenn begründete Zweifel hinsichtlich der Erfolgsaussichten bestehen oder wenn eine Unzumutbarkeit aus sonstigen Gründen vorliegt).

10.4) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Lieferung auf offensichtliche Mängel zu untersuchen. Zu diesen offensichtlichen Mängelnzählen auch das Fehlen von Handbüchern sowie erhebliche Mängel, die leicht sichtbar sind.  Dazu gehören auch Fällr, in denen eine andere Sache oder eine zu geringe Menge geliefert werden. Solche offensichtlichen Mängel sind bei der Fish Blowing Bubbles GmbH spätestens 21 Tage nach Lieferung schriftlich anzuzeigen.

10.5) Mängel, die erst später offensichtlich werden, müssen nach dem Erkennen bei der Fish Blowing Bubbles GmbH innerhalb von 21 Tagen schriftlich angezeigt werden

10.6) Die Lieferung gilt bei Verletzung der Untersuchungs- und/oder Rügepflicht  in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.

10.7) Die Fish Blowing Bubbles GmbH haftet lediglich für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Fish Blowing Bubbles GmbH nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

10.8) Im Falle leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung ist beschränkt auf die Summe des vorhersehbaren Schadens, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss.

10.9) Für den Verlust von Daten und/oder Programmen haftet die Fish Blowing Bubbles GmbH insoweit nicht, wenn der Schaden darauf beruht, dass es der Auftraggeber unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit akzeptablem Aufwand wiederhergestellt werden können.

10.10) Die vorangehenden Regelungen gelten auch zu Gunsten der Erfüllungsgehilfen der Fish Blowing Bubbles GmbH.

10.11) Die bindenden Bestimmungen desProdukthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

10.12) Die Fish Blowing Bubbles GmbH haftet nicht für Schäden,die aus der Verwendung der vom Auftraggeber oder dessenErfüllungshilfen zur Verfügung gestellten Materialien entstehen,die unter Punkt 3.5. dieserAGBs näher bezeichnet sind.

10.13) Alle Rechte des Auftraggebersverjähren innerhalb eines Jahres ab Lieferung bzw. Abnahme.

11) Überlassene Gegenstände / Datenmaterial
11.1)
Die Fish Blowing Bubbles GmbH haftet nicht für überlassene Gegenstände gleich welcher Art. Derartige Gegenstände lagern auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers bei der Fish Blowing Bubbles GmbH. Diese ist nach vorheriger, schriftlicher Ankündigung berechtigt, derartige Gegenstände auf Kosten des Auftraggebers bei Dritten lagern zu lassen. Bei Verlust und/oder Beschädigung von Materialien, die zur Bearbeitung übergeben wurden, beschränkt sich die Ersatzpflicht der Fish Blowing Bubbles GmbH auf die Ersatzlieferung von Rohmaterial im Umfang des verlorenen oder beschädigten Materials.

11.2) Eine Versicherungspflicht der Fish Blowing Bubbles GmbH für diese Art von Gegenständen besteht nicht.

11.3) Nach Projektende wird das imZuge einer Leistungserstellung bei der Fish Blowing Bubbles GmbH entstandeneTransfer- und/oder Arbeitsmaterial (Übergabe der finalen Datenfiles) bis zurDauer eines Monats bei der Fish Blowing Bubbles GmbH aufbewahrt. Diese behältsich vor, Transfer-und Arbeitsdaten, sowie Transfer- und Arbeitsbänder, nach Ablauf dieser Frist zu löschen. Auf Wunsch des Auftraggebers könnendiese Daten in der internen Datensicherung der Fish Blowing Bubbles GmbH gesichertwerden. Diese sind dann, im Fall eines Folgeprojektes, wiederherstellbar. Die Kostenfür die Wiederherstellung sind vom Auftraggeber gemäß der aktuellenPreisliste zu tragen.

12) Abwerbungsverbot
12.1)
Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Dauer der Zusammenarbeit der Parteien und zusätzlich für einen Zeitraum voneinem Jahr danach keine Mitarbeiter der Fish Blowing Bubbles GmbH abzuwerben oder ohne Zustimmung anzustellen.

12.2) Für den Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung verpflichtet sich der Auftraggeber, eine von der Fish Blowing Bubbles GmbH der Höhe nach festzusetzende und im Streitfall vom zuständigen Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen.

13) Geheimhaltung/Presseerklärung
13.1)
 Die der anderen Vertragspartei übergebenen Unterlagen, mitgeteilten Erkenntnisse und Erfahrungen dürfen ausschließlich für die Zwecke dieses Vertrages verwendet werden. Dritten dürfen diese nicht zugänglich gemacht werden, sofern sie diesen nicht ihrer Bestimmung nach zugänglich gemacht werden sollen oder bereits bekannt sind.

13.2) Dritte sind nicht die zur Durchführung des Vertragsverhältnisses hinzugezogenen Hilfspersonen, wie z. B. freie Mitarbeiter, Subunternehmer,etc.

13.3) Die Parteien vereinbaren darüber hinaus, Vertraulichkeit über den Inhalt dieses Vertrages und über die bei dessen Abwicklung gewonnenen Erkenntnisse zu wahren.

13.4) Die Geheimhaltungspflicht giltauch über das Vertragsende hinaus.

13.5) Auf Verlangen einer Vertragspartei sind übergebene Unterlagen, wie Strategiepapiere, Briefdokumente, Daten, etc. nach Beendigung des Vertragsverhältnisses an sieherauszugeben, soweit die andere Vertragspartei kein berechtigtes Interesse an diesen Unterlagen geltend machen kann.

14) Kündigung aus wichtigem Grund
14.1) 
Die Fish Blowing Bubbles GmbH ist berechtigt, dass Auftragsverhältnis aus wichtigem Grund vorzeitig zu beenden.

Als wichtiger Grund gilt insbesondere:
- eine wesentliche Vertragsverletzung
- Änderung der Firmenverhältnisse oder wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Auftraggebers,
insbesondere bei anhaltendem, wesentlichem Zahlungsverzug oder Verzug hinsichtlich anderer wesentlicher Verpflichtungen
- Nichteinlösung bzw. Protest von Schecks oder Wechseln
- Zahlungsunfähigkeit
- Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens

14.2) Im Fall der Kündigung durchdie Fish Blowing Bubbles GmbH aus wichtigem Grund ist diese berechtigt, dieerbrachten Leistungen ungeachtet deren Verwertbarkeit durch den Auftraggeber abzurechnen. FürLeistungen, die nicht erbracht wurden, gilt §649 Satz 2 BGB.

15) Sonstiges
15.1) 
Die Abtretung von Forderungen ist nur mit vorheriger, schriftlicher Zustimmung der anderen Vertragspartei zulässig. Die Zustimmung darf nicht ungerechtfertigt verweigert werden. Die Regelung des § 354 a HGB bleibt hiervon unberührt.

15.2) Die Vertragsparteien könnennur mit Forderungen aufrechnen, die unbestritten oder rechtskräftigfestgestellt sind.

15.3) Die Fish Blowing Bubbles GmbH darfden Auftraggeber auf dereigenen Website oder in anderen Medienals Referenz nennen. Darüber hinaus darf die Fish Blowing Bubbles GmbH die erbrachten Leistungen zu Demonstrationszwecken öffentlich wiedergeben (z.B. im Rahmeneiner Musterrolle) oder auf sie hinweisen. Es sei denn, der Auftraggeber kannein entgegenstehendes, berechtigtes Interesse geltend machen.

16) Schlussbestimmungen
16.1) 
Alle Änderungen und Ergänzungen von vertraglichen Vereinbarungen müssen zu Nachweiszwecken schriftlich niedergelegt werden. Auch eine Änderung dieses Schriftformerfordernisses bedarf seinerseits der Schriftform.

16.2) Kündigungen haben schriftlich per Einschreiben zu erfolgen.

16.3) Sollten einzelne Bestimmungender Parteivereinbarungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, wirddie Wirksamkeit der übrigenBestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

16.4) Entsprechendes gilt für etwaige Lücken der Vereinbarung.

16.5) Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werdennicht Vertragsbestandteil, auch wenn diesen nicht ausdrücklich widersprochen wurde.

16.6) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts.

16.7) Erfüllungsort für alle Leistungen der Fish Blowing Bubbles GmbH ist deren Sitz.

16.8)  Ausschließlicher  Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit  diesem Vertrag ist der Sitz der Fish Blowing Bubbles GmbH, soweit  der Vertragspartner Kaufmann oder juristische Person  des öffentlichen Rechts  ist.

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